Laufende Kosten:

Kein PG . Basispaket (ab 2.099,90 bis 2.199,90 Euro pro Monat)

Dieses beinhaltet:

  • Haushaltführung (kochen, putzen, waschen, bügeln, einkaufen)
  • Aktivierende Betreuung (Unterhaltung, Spaziergänge, Spiele)

PG 1. Kleines Betreuungspaket (ab 2.299,90 bis 2.399,90 Euro pro Monat)

Dieses beinhaltet zusätzlich zum Basispaket:

  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden
  • Begleitung zur Toilette
  • Oberkörperwäsche (täglich)

PG 2. Mittleres Betreuungspaket (ab 2.499,90 bis 2.599,90 Euro pro Monat)

Dieses beinhaltet zusätzlich zum Basispaket und zum kleinen Betreuungspaket:

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Kontrolle der Flüssigkeitsaufnahme
  • Tägliche Mundpflege inkl. Reinigung der Zahnprothese
  • Hilfe beim Duschen/Baden

PG 3. Großes Betreuungspaket (ab 2.699,90 Euro pro Monat)

Dieses beinhaltet zusätzlich zum Basispaket, kleinen Betreuungspaket und zum mittleren Betreuungspaket:

  • Windeln wechseln
  • Wenden bei Bettlägerigkeit
  • Mobilisierung und Massage
  • 24 Stunden Rufbereitschaft

PG 4. Bei Betreuung von 2 Personen durch 1 bzw. 2 Hilfskräfte - (ab 3.099,90 bis 3.699,90 Euro pro Monat)

          z.B. zur Betreuung von zwei pflegebedürftigen Personen.

Reisekosten von der Betreuerin

Für die An- und Abreise der Betreuungskraft zurzeit zw.200,00 Euro bis 250,00 Euro.

Unsere Verwaltungs- und Abwicklungskosten einmalig 799,90 Euro.

Kleinunternehmerregelung Gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz – UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Beispiel: 

Sogenannte 24 Stunden Betreuung und Haushaltsführung durch eine Betreuerin mit erweiterten Deutschkenntnissen für eine hilfsbedürftige, leicht demente Person mit Pflegegrad 3 (bis 31.12.2016 /Pflegegrad 1)

Monatliche Kosten und Zuschüsse

(auf 30 Tage gerechnet)

    Betrag in Euro 

Betreuungskosten für 30 Tage zu je 69,99 Euro

  2.099,90 Euro

Pflegegeld für Pflegegrad 3

 - 545,00 Euro

Verhinderungspflegegeld  

 - 202,00 Euro

Steuererleichterungen  

 - 333,00 Euro

Effektive monatliche Belastung 

1019,90 Euro 

Diese beispielhafte Aufstellung der monatlichen Kosten und Zuschüsse soll Ihnen als Orientierung für Ihre effektive Belastung dienen. Hierbei sind alle anfallenden Kosten und mögliche Vergünstigungen nach dem Pflegestärkungsgesetz I und II enthalten.

Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24 Stunden Betreuung. Die genaue Höhe der Zuschüsse ist vom Einzelfall abhängig und kann höher oder niedriger ausfallen. Zur optimalen Ausschöpfung der Pflege-Zuschüsse beraten wir Sie gern!

Pflegegeld & Verhinderungspflegegeld:

Zur Finanzierung der privaten Pflege und Betreuung können das Pflegegeld (je nach Pflegegrad 316 bis 901 € im Monat) sowie das Verhinderungspflegegeld (der Grundbetrag beträgt derzeit bis zu 1.612 € jährlich) bei der Kranken- bzw. Pflegekasse beantragt werden. Darüber hinaus können 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Damit steigt die jährliche Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 €. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass im Monat der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegelds weiterhin gezahlt wird.  Voraussetzung für das Verhinderungspflegegeld ist, dass Sie den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.

Die Aufwendungen der Verhinderungspflege sind im Tarifbeispiel auf monatlicher Basis aufgeführt. Die Verhinderungspflege ist im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.

Steuererleichterungen:

Die Aufwendungen für die Betreuung können oftmals bis zu einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung oder auch als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.


* Mindestlohngesetz (MiLoG): Ab 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen ist.

Die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind bei einem unserer ausländischen Partnerunternehmen angestellt. Dort werden die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung gezahlt und auch das Formular A1 für die Entsendung ausgestellt.

Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für Betreuungskräfte aus dem Ausland.

Der Mindestlohn in Deutschland trifft auch auf die entsandten ausländischen Betreuungskräfte zu. Die Kosten für eine legale häusliche 24-Stunden-Betreuung durch angestellte Betreuungskräfte werden daher ab dem 1. Januar 2015 ansteigen. Dies gilt sowohl für Betreuungskräfte, die in Deutschland angestellt sind, als auch für im Ausland angestellte Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsendet werden.